Fördergelder für neun Projekte im Landkreis
Sechs Kommunen erhalten insgesamt 370920 Euro im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum 2018
WAIBLINGEN/STUTTGART (pm). Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz fördert im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum 2018 den Rems-Murr-Kreis mit insgesamt 370920 Euro, davon 277000 Euro für Wohnraum-Projekte, wie der Grünen-Abgeordnete Willi Halder mitteilt. Mit neun geförderten Projekten wird ein Investitionsvolumen von 3,34 Millionen Euro angestoßen. Den größten Anteil, 161550 Euro, erhält Oppenweiler für die innerörtliche Entwicklung im Ortsteil Zell. Des weiteren wurden Murrhardt mit 82440 Euro, Spiegelberg mit 49000 Euro, Rudersberg mit 39270 Euro, Auenwald mit 27060 Euro und Althütte mit 11600 Euro für die Sanierung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Sechselberg berücksichtigt.
„Mit einer Programmentscheidung von 67 Millionen Euro an Landesmitteln ist es uns gelungen, die Fördermittel im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um fünf Millionen Euro zu steigern. Besonders freut es mich, dass wir mit der Fokussierung auf die Innenentwicklung und der gezielten Förderung von Wohnraum in diesem Programmjahr erneut die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben. Von knapp 2000 Projektanträgen zielte jeder zweite auf die Schaffung oder die Modernisierung von Wohnraum ab“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk bei der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2018 in Stuttgart. Gefördert werden Projekte, die den Ländlichen Raum als attraktiven Wohn- und Arbeitsort erhalten. Schließlich ist jeder dritte Baden-Württemberger im Ländlichen Raum zu Hause.
Insgesamt werden in diesem Jahr 1186 Projekte gefördert, davon 921 aus dem Förderschwerpunkt Wohnen, 59 Gemeinschaftseinrichtungen, 149 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten und 57 Grundversorgungsprojekte. Das angestoßene Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund 530 Millionen Euro.
Studien zum Thema Wohnraumbedarf gehen weiterhin auch im Ländlichen Raum von einem steigenden Wohnraumbedarf aus. Daher steht die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum weiterhin im Fokus. „Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten bleiben. Baufällige Gebäude können für Neues Platz machen. Mit unserer Förderung beabsichtigen wir, über 1000 Wohneinheiten durch die Umnutzung leer stehender Gebäude und Baulückenschlüsse zu schaffen oder zu modernisieren. Beibehalten wurde der Förderzuschlag von 5000 Euro für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen“, so Hauk.
Neben der Schaffung von Wohnraum stehen innerörtliche Baureifmachungen sowie die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen im Fokus der Förderung. Mit der diesjährigen Programmentscheidung werden wir über 19 Hektar in den Ortskernen reaktivieren. Dies entspricht einer Fläche von über 26 Fußballfeldern.
„Mit der Ausweitung der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz um die Fördermöglichkeit für Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Basisdienstleistungen, fördern wir in diesem Programmjahr neben Dorfläden und Dorfgasthäusern auch lokale Handwerksbetriebe im Förderschwerpunkt Grundversorgung. Der Erhalt der örtlichen Nahversorgung ist uns ein wichtiges Anliegen“, betonte Minister Hauk.